Mitgliedschaft

Dem Verein können juristische und natürliche Personen als Mitglied angehören. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung und schriftliche Bestätigung des Vorstandes erworben. Die Ablehnung der Aufnahme durch den Vorstand ist nicht anfechtbar. Ein Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.

Die Mitgliedschaft erlischt mit Austritt, Tod der natürlichen Person oder Erlöschen der juristischen Person, sowie durch Ausschluss. 

Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Austritt erklärt wird. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch Beschluss des Vorstandes ausgesprochen werden, wenn das Mitglied sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das der Würde und den Belangen des Vereins widerspricht. Das ausgeschlossene Mitglied kann gegen den Ausschluss innerhalb zwei Wochen nach Bekanntgabe Beschwerde mit dem Antrag einlegen, dass die Mitgliederversammlung über den Ausschluss beschließen möge.

Jedes Mitglied hat das Recht, Vorschläge und Anträge zu unterbreiten und an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen.

 

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